AGB 146. KLS
SPIELBEDINGUNGEN
Das Spiel 146. KlassenLotterieSüd (im Folgenden „KLS-Spiel“) sowie die Spielergänzungen werden von der EU Lotto Ltd. veranstaltet. EU Lotto ist ein staatlich lizenzierter Buchmacher mit Sitz in Gibraltar (EU), dessen Hauptgeschäft die Annahme von Wetten auf den Ausgang von Lotterien ist. EU Lotto hält u.a. eine Glücksspiellizenz ausgestellt von der gibraltarischen Regierung (Lizenz-Nr. RGL 066). EU Lotto vermittelt keine Spielscheine staatlicher Lotterien, sondern veranstaltet Wetten auf den Ausgang von Lotterien. Eine Wette auf den Ausgang von folgenden Lotterien wird im Folgenden als „Los“ bezeichnet:
• 146. SKL-Lotterie, veranstaltet von der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder mit Sitz in Hamburg und München (Deutschland), im folgenden „SKL-Basislotterie“
• Jokerspiel EURO-JOKER, veranstaltet von der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder mit Sitz in Hamburg und München (Deutschland), im folgenden „Euro-Joker-Basislotterie“
• Jokerspiel TRAUM-JOKER, veranstaltet von der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder mit Sitz in Hamburg und München (Deutschland), im folgenden „Traum-Joker-Basislotterie“
Teil A: Spiel 146. KlassenLotterieSüd
§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen
(1) Die Teilnahme am KLS-Spiel richtet sich ausschließlich nach dem Spielplan und diesen Spielbestimmungen.
(2) Das KLS-Spiel beginnt am 01.12.2019 und läuft über sechs Monate bis zum 31.05.2020. Jeder Monat ist eine Klasse. Die Anzahl der Gewinne und die Höhe der Gewinnsumme steigen von Klasse zu Klasse an. Zur Teilnahme wird ein gültiges Loszertifikat benötigt.
(3) Die Losauflage umfasst 3 Millionen Losnummern von 0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum 2.014.615 Einzelgewinne mit einer Gewinnsumme von 1.288.250.000 € Die planmäßige Gewinnausschüttungsquote beträgt bei einer Teilnahme über alle 6 Klassen 51,34 %.
(4) Die Loszertifikate können auf ganze Lose oder auf Losanteile im Wert von je 10% erworben werden. Die Losanteile sind pro Losnummer fortlaufend von 1 bis 10 durchnummeriert (Anteilsbezeichnungen). Die im Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge beziehen sich stets auf ein ganzes Los. Losanteile gewinnen anteilig.
(5) Der Verkauf der Loszertifikate erfolgt durch Dienstleister im Namen und auf Rechnung von ELBL.
(6) Mit der Versendung eines Loszertifikats unterbreitet der Dienstleister ein bindendes Verkaufsangebot. Die rechtzeitige Zahlung gilt als Annahme dieses Angebotes. Der Spielvertrag wird zwischen EU Lotto und dem Spielteilnehmer geschlossen. Er kommt zustande, wenn das Loszertifikat rechtzeitig und vollständig bezahlt (siehe auch § 3 Abs. 2 und Abs. 4), in der Datenbank von EU Lotto als gewinnberechtigt gespeichert ist und die Volljährigkeit des Spielinteressenten nachgewiesen wird (§2). Ein Vertragsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung dieses Nachweises.
(7) Die Loszertifikate werden in der Regel für jede Klasse gesondert ausgegeben. Der betreuende Dienstleister bietet dem Spielteilnehmer rechtzeitig vor Beginn einer Folgeklasse ein Loszertifikat (bzw. die von ihm gespielte Anzahl Loszertifikate) mit der gleichen Losnummer und den gleichen Anteilsbezeichnungen wie in der aktuell gespielten Klasse an (Ausnahme: siehe § 6 Abs. 2). Entsprechend soll er dem Spielteilnehmer auch die erneute Beteiligung für das nachfolgende KLS-Spiel anbieten. Die Annahme der Angebote steht dem Spielteilnehmer frei.
(8) Spielteilnehmer mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika sind von der Teilnahme ausgeschlossen. EU Lotto kann die Liste der Länder, von denen eine Spielteilnahme ausgeschlossen ist (es gilt der Wohnsitz), jederzeit ändern.
(9) Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht.
(10) Der Spielteilnehmer hat dem Dienstleister Veränderungen des Namens, der Adresse oder beim Konto unverzüglich mitzuteilen. Schäden oder Nachteile, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen, sind vom Spielteilnehmer zu tragen.
§ 2 Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger
(1) Die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücksspielen ist gesetzlich verboten. Spielverträge, die gegen dieses Teilnahmeverbot verstoßen, sind nichtig. Jeder Spielinteressent ist verpflichtet, bei der Bestellung von Loszertifikaten wahrheitsgemäße Angaben über sein Geburtsdatum, seinen Namen und seine Adresse zu erteilen. Ohne diese Angaben ist eine Spielteilnahme nicht möglich.
(2) EU Lotto und ihre Dienstleister sind gesetzlich verpflichtet, die Altersangabe des Spielinteressenten zu überprüfen. Zu dieser Volljährigkeitsprüfung werden anerkannte Verfahren eingesetzt; die dazu jeweils benötigten Daten werden an Dritte weitergegeben. Zu diesem Zweck werden der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Spielinteressenten übermittelt. Eine Bonitätsprüfung und eine weitere Übermittlung personenbezogener Daten findet nicht statt. Die Anfrage wird zum Zweck der Abrechnung mit der EU Lotto und gegebenenfalls den Melderegistern für den dafür erforderlichen Zeitraum gespeichert.
(3) Kann die Altersverifikation nicht durch das in Absatz 2 geschilderte Verfahren erbracht werden, kann der Spielinteressent den Nachweis seiner Volljährigkeit durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes führen.
(4) Erfolgt der Erwerb von Loszertifikaten im persönlichen Kontakt, sind die Dienstleister in Zweifelsfällen zur Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger berechtigt und verpflichtet, die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes zu verlangen.
§ 3 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten
(1) Der Spieleinsatz auf ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung ab der 1. Klasse 150 € pro Monat, auf jeden einzelnen Losanteil also 15 € pro Monat.
(2) Die Zahlung des Spieleinsatzes erfolgt auf ein Konto des Dienstleisters. Ein Loszertifikat ist ab der ersten Ziehung einer Klasse gewinnberechtigt, wenn der fällige Einsatz rechtzeitig vor Beginn dieser Klasse in voller Höhe bei dem Dienstleister eingegangen ist bzw. seinem Konto gutgeschrieben wurde und er hiervon Kenntnis erlangen konnte. Der Spieleinsatz gilt ferner als rechtzeitig bezahlt, wenn der Dienstleister zum Einzug des Spieleinsatzes von einem der Verfügungsmacht des Spielteilnehmers unterliegenden Konto ermächtigt wird und der Einzug des Spieleinsatzes nicht scheitert oder sich verzögert aus Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat. Für Kreditkarten gilt Satz 2 entsprechend.
(3) Für Lose, die erst nach Spielbeginn erworben werden, ist der Spieleinsatz sowohl der laufenden Klasse als auch aller eventuell schon vorangegangenen Klassen zu entrichten. Dies gilt auch für Folgelose (siehe § 6 Abs. 2).
(4) Hat der Spielteilnehmer den Dienstleister zum Einzug des Lospreises ermächtigt, so ist er nur dann gewinnberechtigt, wenn einem erfolgten Einzug, auch für vorangegangene Klassen, nicht nachträglich widersprochen wurde. Dies gilt entsprechend für Kreditkarten.
(5) Bei verspäteter Zahlung ist der Dienstleister an sein/ ihr Losangebot nicht mehr gebunden. Nimmt er/sie die Zahlung dennoch an, ist das Los ab dem auf den Zahlungseingang folgenden übernächsten Werktag (ohne Samstage) gewinnberechtigt.
(6) Erfolgt die Zahlung des Spieleinsatzes im SEPA-Lastschriftverfahren, verkürzt sich die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Werktag (ohne Samstage). Die Vorabankündigung über den Bankeinzug des Spieleinsatzes erfolgt per Brief oder per E-Mail.
(7) Wenn ein Spielteilnehmer mit mehreren Losnummern und/ oder mehreren Losanteilen am Spiel teilnehmen will und seine Lose unvollständig bezahlt sind, gilt Folgendes: Unvollständige Zahlungen und/oder Restguthaben, die einem Teil seiner Lose/Losanteile zur Gewinnberechtigung verhelfen könnten, werden (vorbehaltlich einer anderen Bestimmung durch den Spielteilnehmer) folgendermaßen angerechnet: a) auf ganze Loszertifikate, b) auf Loszertifikate mit mehreren Losanteilen (in absteigender Rangfolge), c) auf Loszertifikate mit nur einem Losanteil. Bei mehreren Loszertifikaten der gleichen Wertigkeit gilt das Loszertifikat mit der jeweils niedrigsten Losnummer als bezahlt.
(8) Auslagen für die Zusendung der Loszertifikate und der Gewinnlisten gehen zu Lasten des Spielteilnehmers. Der Dienstleister kann mit dem Spielteilnehmer eine Kostenpauschale vereinbaren. Hierbei ist klarzustellen, welche Leistungen neben der Zusendung der Gewinnliste damit abgegolten werden.
§ 4 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung
(1) Alle Ziehungen der SKL-Basislotterie finden unter Aufsicht statt. Ziehungsorte und -zeitpunkte werden auf Anfrage mitgeteilt.
(2) Bei Geldgewinnen zahlt EU Lotto dem Spielteilnehmer stets den gleichen Betrag, den der Spielteilnehmer erhalten hätte, hätte er mit der gleichen Losnummer und -teilung direkt an der SKL-Basislotterie teilgenommen. Die Show- und Eventgewinne aus der SKL-Basislotterie werden nicht von EU Lotto angeboten, da die Ziehungsergebnisse dieser Gewinne nicht auf Losnummernbasis veröffentlicht werden.
(3) Die Gewinnermittlung im KLS-Spiel erfolgt über einen Abgleich der bei EU Lotto zur jeweiligen Ziehung gewinnberechtigt registierten Lose mit dem jeweiligen Ziehungsergebnissen der SKL-Basislotterie.
(4) Im Gewinnfalle erhält der Spielteilnehmer vom Dienstleister eine Gewinnbenachrichtigung. Darüber hinaus werden die gezogenen Gewinnnummern des KLS-Spiels in der monatlichen Gewinnliste von EU Lotto bekannt gegeben, die beim Dienstleister eingesehen oder erworben werden kann. Die Veröffentlichungen von EU Lotto (z.B. digitale Gewinnliste, Fernsehen, Videotext, Presse und Internet) sind ohne Gewähr.
§ 5 Gewinnauszahlung
(1) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs genügt die Rücksendung der formellen Auszahlungsverfügung, die der Gewinnbenachrichtigung durch den Dienstleister beiliegt.
(2) Die im Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge bis zu einem Betrag von 1.000.000 € werden dem Spielteilnehmer von seinem betreuenden Dienstleister entweder unverzüglich ausbezahlt oder dem Spielteilnehmer auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben und auf Wunsch mit dem Spieleinsatz für nachfolgende Klassen sowie ggf. Folgelose (vgl. § 6) verrechnet.
(3) Geldgewinne bis zu einem Betrag von 1.000.000 € werden vom Dienstleister, Geldgewinne von mehr als 1.000.000 € sowie die Zeitrentengewinne werden von der EU Lotto ausgezahlt.
(4) Im Falle eines Zeitrentengewinns kann EU Lotto dem Kunden eine „Cash Option“ als zusätzliche Gewinnauszahlungsart anbieten. In diesem Fall wird der Gewinn in einer Summe ausgezahlt, wobei diese Summe 65% des Betrages einer Annuitäten-Auszahlung beträgt. Die Wahl der Auszahlungsart obliegt dem Kunden.
(5) Zeitrentengewinne werden von der EU Lotto ausgezahlt und sind nicht vererbbar.
(6) Die Namen der Spielteilnehmer und Gewinner werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geheim gehalten.
§ 6 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung
(1) Losnummern, die am ersten Samstag eines Monats einen Gewinn erzielt haben, scheiden in den Klassen 1 bis 5 mit dem Ende dieses Monats aus dem Spiel aus. In der 6. Klasse scheiden die Gewinnnummern des ersten Samstags schon am hierauf folgenden Freitag und die des zweiten Samstags wiederum an dem darauf folgenden Freitag aus. Losnummern, die bei Sonderziehungen einen Gewinn erzielen, sind davon ausgenommen. Diese Losnummern scheiden alleine wegen eines solchen Gewinns nicht aus dem Spiel aus. Alle übrigen Losnummern – auch wenn sie bereits gewonnen haben – bleiben bis zum 31.05.2020 im Spiel.
(2) Damit ein Gewinner nach dem Ausscheiden seiner Losnummer weiter am Spiel teilnehmen kann, soll ihm sein Dienstleister unverzüglich ein Folgelos mit einer neuen Losnummer und einer dem alten Los entsprechenden Anzahl an Losanteilen anbieten. Der Einsatz hierfür ist grundsätzlich mit dem vorher erzielten Gewinn gedeckt. Die Annahme des Angebots steht dem Spielteilnehmer immer frei. Ein angenommenes Folgelos nimmt ab dem nächsten Ziehungstag der laufenden Klasse teil. Auf Wunsch des Spielteilnehmers wird der Spieleinsatz für das Folgelos mit dem vorher erzielten Gewinn verrechnet.
(3) Im Anschluss an die jeweils letzte Ziehung jeder Klasse findet eine Zusatzziehung (sog. „Doppelchance-Ziehung“) statt. Gewinnberechtigt sind dabei die Losnummern, die zu diesem Ziehungszeitpunkt noch nicht ausgeschieden sind (siehe auch Abs. 1) und für die in der jeweiligen Klasse, in der die Ziehung stattfindet, noch kein Gewinn ermittelt worden ist. Lose, auf die ein Gewinn in einer Sonderziehung gefallen ist, sind bei der Zusatzziehung gewinnberechtigt.
§ 7 Haftung/Beschwerdeverfahren
(1) EU Lotto und ihre Dienstleister haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unverschuldete Fehlfunktionen von EDV-Einrichtungen, Versäumnisse von IT-, Druck-, Kommunikations- und Transportunternehmen, strafbare Handlungen dritter Personen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. Ausdrücklich wird die Haftung für schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten eines Vermittlers oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen; dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Erfolgt die Zahlung des Lospreises auf ein Konto des Dienstleisters, entstehen Rechte und Pflichten aus der Vorauszahlung oder der Verwahrung von Spieleinsätzen seitens des Spielteilnehmers nur gegenüber dem betreffenden Dienstleister. Vereinbarungen, Handlungen und Unterlassungen eines Dienstleisters, die in diesen Spielbedingungen nicht vorgesehen sind, sind für EU Lotto nicht verbindlich.
(3) Für Reklamationen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an die EU Lotto, Office Suite C, Ocean Village Promenade, GX11 1AA Gibraltar; Telefon 0044 2037704310, E-Mail info@eulottoltd.com.
Teil B: Spielergänzungen
§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen
(1) In Verbindung mit dem KLS-Spiel führt die EU Lotto vom 01.12.2019 bis 31.05.2020 die Spielergänzungen die Spiele EuroJoker (im Folgenden „EuroJoker-Spiel“) und TraumJoker (im Fogenden „TraumJoker-Spiel“) durch. Jeder Kalendermonat ist eine in sich abgeschlossene Spielergänzungsrunde. Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gilt Teil A dieser Spielbedingungen auch für Teil B.
(2) Die Losauflagen umfassen jeweils 3 Millionen Losnummern von 0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum beim EuroJoker-Spiel 1.273.797 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von 93.930.000 €, beim TraumJoker-Spiel 1.830.118 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme auf der Grundlage des gedruckten Spielplans von 43.810.000 €. Wöchentliche Ziehungen des EuroJoker-Spiels werden an jedem Sonntag, monatliche Ziehungen werden an jedem letzten Sonntag des Monats durchgeführt. Die Gewinnkategorien des TraumJoker-Spiele werden gesondert bekanntgegeben. Der Spielplan wird ergänzt durch weitere Gewinne, die monatlich geändert werden können. Bei einer Teilnahme über alle 6 Joker-Runden beträgt die planmäßige Gewinnausschüttungsquote beim EuroJoker-Spiel 52,18% und beim TraumJoker-Spiel 48,68%.
(3) Spielergänzungsloslose sind nicht in Losanteilen aufgelegt.
(4) Gewinnlose scheiden von der weiteren Teilnahme an der jeweiligen Spielergänzung nicht aus.
§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten
(1) Der Spieleinsatz beträgt beim EuroJoker-Spiel 10 € und beim TraumJoker-Spiel 5 € pro Monat. Abweichend vom KLS-Spiel ist bei den Spielergänzungen die Teilnahme auch an einzelnen Runden möglich. Teil A § 3 Abs. 3 kommt nicht zur Anwendung.
(2) Teil A § 3 Abs. 7 gilt mit der Maßgabe, dass unvollständige Zahlungen zuerst auf Spieleinsätze für die das KLS-Spiel angerechnet werden, dann auf die Lose des EuroJoker-Spiels und schließlich auf die Lose des TraumJoker-Spiels.